
Seit 1995 ist der Bereich der Wohnungseigentümerverwaltung ein fester Bestandteil unseres Aufgabengebietes.
Wir verwalten im Stadtgebiet Heiligenstadt 118 Sondereigentumsobjekte (Wohnungen).
Eine Eigentumswohnung kann erwoben veräußert oder vererbt werden. Jeder Eigentümer kann, entsprechend dem Wohnungseigentümergesetz, über sein Sondereigentum frei verfügen.
Als Verwalter garantieren wir für: